Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ARsperformance Autovermietung



§1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen ARsperformance Autovermietung, Mozartstr. 20, 30926 Seelze (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“ genannt) abgeschlossen werden. Dies umfasst sowohl digitale als auch physische Verträge, die vor Ort, online über die Webseite, per Social Media oder ortsunabhängig bei Lieferung des Fahrzeugs zum Kunden geschlossen werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Mietgegenstand
2.1 Gegenstand des Mietvertrages ist das in diesem Vertrag spezifizierte Kraftfahrzeug. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand.

2.2 Der Zustand des Fahrzeugs wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert, welches Bestandteil des Mietvertrages ist. Das Fahrzeug muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde.

2.3 Das Fahrzeug wird mit vollem Tank und gereinigt (innen sowie außen) übergeben und muss bei Rückgabe in demselben Zustand (innen sowie außen gereinigt) zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der aktuelle SuperPlus Preis mal dem fehlenden Liter im Kraftstofftank in Rechnung gestellt. Für nicht erfolgte Innen- und Außenreinigung wird eine Pauschale von 40€ festgelegt und in Rechnung gestellt.

§3 Miete, Kaution und Zahlung
3.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die Mietdauer die im Mietvertrag vereinbarten Zahlungen zu leisten.

3.2 Die Mietzahlung ist bei der Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs fällig, je nach Vereinbarung. Die Zahlung kann bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto erfolgen.

3.3 Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von 1000,00 EUR, die zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis dient. Die Kaution ist bei Vertragsabschluss oder Übergabe des Fahrzeugs in bar zu zahlen oder nach Vereinbarung mit dem Vermieter.

3.4 Kosten für Kraftstoff, Motoröl und sonstige Betriebsstoffe trägt der Mieter. Bei teilweiser Tankfüllung bei Rückgabe werden die Kosten für den fehlenden Kraftstoff dem Mieter in Rechnung gestellt.

§4 Mietdauer und Rückgabe
4.1 Die Mietdauer beginnt mit der Abholung oder Lieferung des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabe.

4.2 Die Übergabe- und Rückgabezeitpunkte werden im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der belegbaren Zustimmung des Vermieters.

§5 Pflichten des Mieters
5.1 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Deutschlands nutzen, und diese nicht verlassen. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

5.2 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte weitergeben und keine technischen oder optischen Veränderungen vornehmen.

5.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung zu schützen und es nicht für Rennen, Geländefahrten oder den Transport gefährlicher Stoffe zu nutzen.

5.4 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung oder Verstöße gegen die Vertragsbedingungen entstehen.

§6 Verhalten bei Unfällen und Schäden
6.1 Bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren und den Vermieter zu benachrichtigen.

6.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund von Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Nutzung entstehen.

§7 Vertragsbruch und Haftung
7.1 Vertragsbrüche werden mit bis zu 2000 Euro pro Fehlverhalten geahndet. Dazu zählen insbesondere das Rauchen im Fahrzeug, Burnouts, das Drehen von "Donuts", das Nutzen von Launch Control (Racing Start), das Drücken des Kickdowns bei kalten Motoröl-Temperaturen und nicht warmgelaufenem Motor, sowie allgemeines Nötigen im Straßenverkehr.

7.2 Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der aktuelle SuperPlus Preis mal dem fehlenden Liter im Kraftstofftank in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 20€ erhoben, die für den Verschleiß und den zusätzlichen Aufwand, der dem Vermieter entsteht, dient. Für nicht erfolgte Innen- und Außenreinigung wird eine Pauschale von 50€ festgelegt und in Rechnung gestellt.

7.3 Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters.

§8 Besondere Vereinbarungen
8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§9 Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

AR’s Performance Autovermietung
Inh. Rosan Jakob

Mozartstr. 20, 30926 Seelze
Tel.: (+49) 15773501514
www.arsperformance.de
[email protected]